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Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

24 Aug

Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Spanien hat immer mehr Vorschriften für touristische Mietobjekte. Nach den neuen Richtlinien an der Costa Brava und der Costa del Sol zu Beginn dieses Jahres wurde nun auch in der Comunidad Valenciana, zu der die Provinzen Alicante (Costa Blanca), Castelon und Valencia gehören, eine sehr wichtige Änderung vorgenommen.


Neues Gesetz für Ferienvermietungen in der Communidad Valenciana.

Seit dem 2. August 2024 ist in der Comunidad Valenciana, der Region, die die Provinzen Alicante, Valencia und Castellon umfasst, ein neues Gesetz über die Vermietung von Ferienwohnungen in Kraft. Das neue Gesetz umfasst:


  1. Die Immobilie darf NICHT länger als 10 Tage am Stück an ein und dieselbe Person oder Familie vermietet werden, 10 Tage ist die maximale Aufenthaltsdauer.
  2. Es ist NICHT MÖGLICH, EINEN TEIL DER IMMOBILIE zu vermieten Dies gilt auch für die Vermietung von Zimmern, die Vermietung von Kellern in Villen, selbst wenn diese voll ausgestattet sind und separate Eingänge haben, Sie MÜSSEN die gesamte Immobilie vermieten. Dazu gehört die Vermietung von Zimmern, die Vermietung von Kellern in Villen, auch wenn diese voll ausgestattet sind und einen separaten Eingang haben, Sie MÜSSEN das gesamte Anwesen vermieten. Es ist also nicht mehr möglich, dass die Eigentümer im Obergeschoss wohnen und das Souterrain vermieten.
  3. Bei einem Verkauf kann dieVermietungslizenz NICHT übertragen werden, der neue Eigentümer muss eine eigene Lizenz beantragen.
  4. Die Lizenz mussalle 5 Jahre erneuert werden.
    Die Erneuerung muss spätestens einen Monat vor Ablauf der 5 Jahre bei der Gemeinde eingereicht werden, die den Antrag erneut prüft
  5. Eine Erklärung der Eigentümergemeinschaft, die die Vermietung an Touristen erlaubt, ist bei der Beantragung der Genehmigung erforderlich.
  6. Schlüssel dürfen nicht in Schließfächern außerhalb der Immobilie aufbewahrt werden (manche Leute machen das bei Villen und haben Schließfächer an ihren Außenwänden), es muss einen Service für die Entgegennahme und Übergabe von Schlüsseln geben.
  7. Eigentümer MÜSSEN eine Haftpflichtversicherung abschließen, nicht nur eine Gebäude versicherung.


Was muss ein touristisches Mietobjekt rechtlich einhalten?

Neben den oben genannten Regeln sollte auch das Ferienhaus selbst eine Anzahl von Grundanforderungen erfüllen.

  • Sie sollten Ihren Urlaubern eine Telefonnummer, die 24 Stunden am Tag erreichbar ist, Notrufnummern (Polizei, Ärzte, Gesundheitszentrum ....) & Karten mit Ortsangaben zur Verfügung stellen
  • Ein Evakuierungsplan für den Fall eines Brandes/Notfalls sollte in der Nähe der Eingangstür angebracht sein.
  • Das Gebäude MUSS über einen Aufzug verfügen, wenn sich die zu vermietende Wohnung im 4ten Stock befindet.
  • Es MUSS mindestens eine Klimaanlage (warm und kalt) im Wohn-/Esszimmer vorhanden sein.
  • Es MUSS ein Internetanschluss vorhanden sein, es sei denn, die Wohnung liegt in einem Gebiet, in dem es kein Internet gibt.
  • Es MUSS ein Erste-Hilfe-Kasten in der Wohnung vorhanden sein.
  • Sie müssen die Spannung in der Wohnung deutlich angeben. Entweder pro Steckdose oder gut sichtbar für die gesamte Wohnung.
  • Die Wohnung muss über eine Waschmaschine, einen Kühlschrank, ein Bügeleisen, einen Ofen/Mikrowelle, einen Dunstabzug und einen Fernseher verfügen.

Es gibt noch andere Regeln, aber der gesunde Menschenverstand sagt Ihnen, dass Sie für Bettwäsche, Handtücher, .... Messer, Gabeln.

Gebühren

Das neue Gesetz führt Geldstrafen für Verstöße ein, die je nach Schwere des Verstoßes zwischen 10.000 € und 600.000 € liegen. Bußgelder können verhängt werden, wenn die genaue Lage und die Registrierungsdaten der Immobilie in Anzeigen nicht korrekt angegeben werden, wenn die Übertragung von Immobilien nicht gemeldet wird oder wenn illegal Zimmer oder Immobilien für Touristen angeboten werden.


Bestehende Tourismuslizenzen

Das neue Gesetz ist ab dem 2. August 2024 wirksam. Es gibt drei Arten von Übergangsregelungen für bestehende Mietlizenzen:

  • Für Häuser, die vor dem 1. Juli 2018 lizenziert wurden:Sie können ihre Lizenz ohne Änderungen behalten.
  • Für Häuser, die zwischen dem 7. Juli 2018 und der Einführung des neuen Gesetzes lizenziert wurden:Sie können ihre Lizenz behalten, müssen aber die neuen Anforderungen innerhalb von fünf Jahren erfüllen und ihre Lizenz vor 2030 erneuern.
  • Für neue Häuser nach Einführung des neuen Gesetzes:Sie müssen die neuen Regeln sofort erfüllen und ihre Genehmigung und andere Unterlagen alle fünf Jahre erneuern.


Miete ab 11 Tagen

Die obigen Richtlinien beziehen sich besonders auf das neue Gesetz, das für die autonome Region Comunidad Valenciana eingeführt wurde. Dieses bezieht sich auf touristische Vermietungen für 10 Tage oder kürzer. Dies eröffnet natürlich auchMöglichkeiten für mittelfristige Vermietungen, die jetzt von11 Tagen bis 11 Monaten  reichen. Hierfür ist keine spezielle Lizenz erforderlich. Das Gleiche gilt natürlich auch für Langzeitvermietungen ab 11 Monaten.

Ein Haus oder eine Wohnung zur Saisonvermietung oder Langzeitvermietung anzubieten, hat einige Bedingungen. Hier die wichtigsten:

  • Die Unterkunft darf nicht von Immobilienverwaltungsgesellschaften zur touristischen Nutzung überlassen werden.
  • Die Unterkunft darf nicht touristischen Nutzern zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob diese typische Dienstleistungen des Hotelgewerbes anbieten oder nicht.
  • Touristische Marketingkanäle sind nicht erlaubt. Eine touristische Vermarktung wird angenommen, wenn sie über Reiseveranstalter oder andere touristische Verkaufs- oder Werbekanäle, einschließlich des Internets oder anderer neuer technologischer Systeme, erfolgt.
  • Wenn es um „touristische Vermarktungskanäle“ geht, können wir sagen, dass dies die Portale, Websites, Plattformen oder Vermietungsunternehmen sind, die touristische Vermietungen fördern. Wenn Sie also Immobilien auf diesen Portalen anbieten oder bewerben, erwecken Sie den Eindruck von touristischen Vermietungen.

Im Gegensatz dazu ist es wichtig zu verstehen, dass, wenn davon die Rede ist, dass ein Haus zur Vermietung angeboten wird, und dies auf Portalen oder Plattformen für die Vermietung oder den Verkauf von Immobilien geschieht, die nichts mit der touristischen Vermietung zu tun haben, in solchen Fällen nicht davon ausgegangen wird, dass ein „touristischer Zweck“ vorliegt, und die Immobilien nicht als Immobilien für die touristische Nutzung und folglich als allgemeine Mietobjekte betrachtet werden.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema, oder haben Sie eine andere Frage oder möchten Sie einen Rat, was jetzt auf diesem Markt als Investition und/oder zur Vermietung interessant ist?

Kontaktieren Sie uns: info@akunas.com - +34 672 247 386

Bron: https://dogv.gva.es/es/resulta...


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